Gestaltung und Erhaltung von Brunnenanlagen und deren näheren Umbebung


Mit dem zu vergebenden Preis will die Stiftung bewirken, dass kommunale Brunnenanlagen samt deren näheren Umgebung als historisch gewachsene Ortsbilder erhalten und belebt bleiben.

Der Preis wird jedes Jahr einer schweizerischen Gemeinde zugesprochen, die sich um dieses Ziel besonders verdient gemacht hat; die belohnte Gemeinde hat die Preissumme für diesen Zweck zu verwenden.

 

Zweck der Stiftung

 

"Die Stiftung bezweckt :

a)  jedes Jahr den aus einem Check von Fr. 30'000.- bestehenden "Ernst und Hanna Hauenstein-Preis" einer schweizerischen Gemeinde zuzusprechen, die sich um die Erhaltung von auf ihrem Gebiet befindlichen Brunnen (- bauten, -monumenten, - kompositionen etc.), vor allem historischen, sowie ergänzend dazu, um die Erhaltung und Gestaltung des Standortes und der näheren Umgebung dieser Brunnen besonders verdient gemacht hat; 

b) durch den Preis die damit ausgezeichnete Gemeinde für ihren entsprechenden Einsatz zu belohnen und alle schweizerischen Gemeinden zu solchem Tun anzuspornen und damit die historisch gewachsenen Ortsbilder lebendig zu erhalten"

(Wortlaut gemäss Stiftertestament).

 

Reglement für die Verleihung des Ernst und Hanna

Hauenstein-Preises

(vom 29. März 1996)

 

Im Vorspann zum Reglement hält der Stiftungsrat folgende Leitlinie der Stiftung fest:

 

"Fördern der Belebung historisch gewachsener Ortsbilder in der Schweiz durch Anspornen der Gemeinden zum Erhalten und Gestalten von

 Brunnenanlagen samt ihrer näheren Umgebung"

  

 

Der Stiftungsrat erliess am 29. März 1996, gestützt auf Art. 9 der Stiftungsstatuten, folgende Richtlinien für die Preisverleihung :

 

1.   Voraussetzung für die Verleihung

 

Der Preis ist jedes Jahr einer schweizerischen Gemeinde zuzu-

sprechen, die sich um die Erhaltung von auf ihrem Gebiet be-

findlichen Brunnen (-bauten, -monumenten, - kompositionen),

vor allem historischen, sowie ergänzend dazu um die Erhaltung und

Gestaltung des Standortes und der näheren Umgebung dieser

Brunnen besonders verdient gemacht hat.

 

2.  Zweckbindung des Preises 

 

Die Preisträgerin hat den Preis für die künftige Brunnen- oder

sonstige Denkmalpflege zu verwenden.

 

3.  Zweck des Preises

 

Es sollen die Preisträgerin für ihren entsprechenden Einsatz belohnt

und die schweizerischen Gemeinden zu einem Tun im Sinne von

vorstehender Ziffer 1 angespornt werden mit dem Ziel, dass

dadurch die historisch gewachsenen Ortsbilder lebendig erhalten

bleiben.

 

4.  Art des Preises

 

Der Preis besteht aus einem von der Stiftung auszugebenden

Check in der Höhe von mindestens Fr. 20'000.-, wobei der

Stiftungsrat jedes Jahr die Höhe des Preises festlegt (i.M. Fr. 30'000.-). 

 

5.  Verleihung des Preises

 

Der Preis für ein bestimmtes Jahr wird vom Stiftungsrat jeweils im

selben Jahr verliehen.

 

Der Beschluss des Stiftungsrates ist endgültig ; er kann weder

weitergezogen noch angefochten werden.

 

Der Preis wird erstmals für das Jahr 1996 verliehen.

 

6.  Wahl der Preisträgerin 

 

Der Stiftungsrat wählt jedes Jahr aufgrund von Augenscheinen

vor Ort und entsprechendem Dokumentationsmaterial eine

schweizerische Gemeinde zur Preisträgerin, die eine oder

mehrere prämierungswürdigen Brunnenanlage(n) vorweisen

kann.

Aufgrund einer vorgängigen Evaluation seitens der  Stiftung sowie

anhand der von sich bewerbenden Gemeinden eingereichten

Unterlagen erstellt der Stiftungsrat für die jeweilige Preis-

verleihung eine Liste der zur Auswahl stehenden Brunnenanlagen.

Als Dokumentationsmaterial zu den Brunnenanlagen dienen dem

Stiftungsrat vor allem entsprechende Fotografien, Beschreibungen

(insbesondere kunsthistorischer Art), Chroniken, Kunstführer,

Denkmalschutzinventare und ähnliches.

 

Von einer sich bewerbenden Gemeinde wird erwartet, dass sie der

Stiftung eine schrifliche Bewerbung mit einem Kurzporträt von sich

und mit Angaben über ihre bisherigen spezifischen brunnen-

pflegerischen Massnahmen sowie entsprechendes Dokumentations-

metarial abgibt.

Bei der Auswahl der zu prämierenden Brunnenanlage(n) werden

kunstgeschichtliche Gesichtspunkte berücksichtigt, sind aber nicht

allein ausschlaggebend.

Der Stiftungsrat holt vor der Wahl der Preisträgerin fachmännischen

Rat bezüglich der evaluierten, von ihm als prämierungswürdig qualifizierten Brunnenanlagen ein.

 

7.  Einreichung der Bewerbungen

 

Bewerbungen samt entsprechendem Dokumentationsmaterial sind

zuhanden des Stiftungsrates bei der Geschäftsstelle der Ernst und

Hanna Hauenstein-Stiftung, Freigutstr. 22 , 8002 Zürich, einzureichen.

 

Die Bewerbung einer anlässlich einer bestimmten Verleihung aus der

Wahl fallenden Gemeinde bleibt für spätere Verleihungsverfahren

aufrecht, sofern die Gemeinde sich in der Bewerbung nicht aus-

drücklich hiegegen ausspricht und die dem Stiftungsrat vor-

liegenden Unterlagen ausreichend sind.

 

8.  Ueberreichung des Preises 

 

Der Preis wird der Preisträgerin vom Stiftungsrat möglichst bald,

nachdem dieser über die Preisverleihung beschlossen hat, über-

reicht.  Es hat dies im Rahmen einer kleinen Feier, welche wenn

immer möglich am Ort der prämierten Brunnenanlage durch-

geführt werden soll, zu geschehen.

 

Zürich, den 29. März 1996

                                                        Der Stiftungsrat