Gestaltung und Erhaltung von Brunnenanlagen und deren näheren Umbebung
Mit dem zu vergebenden Preis will die Stiftung bewirken, dass kommunale Brunnenanlagen samt deren näheren Umgebung als historisch gewachsene Ortsbilder erhalten und belebt
bleiben.
Der Preis wird jedes Jahr einer schweizerischen Gemeinde zugesprochen, die sich um dieses Ziel besonders verdient gemacht hat; die belohnte Gemeinde hat die Preissumme für diesen Zweck zu
verwenden.
Zweck der Stiftung
"Die Stiftung bezweckt :
a) jedes Jahr den aus einem Check von Fr. 30'000.- bestehenden "Ernst und Hanna Hauenstein-Preis" einer schweizerischen Gemeinde zuzusprechen, die sich um die Erhaltung von auf ihrem Gebiet befindlichen Brunnen (- bauten, -monumenten, - kompositionen etc.), vor allem historischen, sowie ergänzend dazu, um die Erhaltung und Gestaltung des Standortes und der näheren Umgebung dieser Brunnen besonders verdient gemacht hat;
b) durch den Preis die damit ausgezeichnete Gemeinde für ihren entsprechenden Einsatz zu belohnen und alle schweizerischen Gemeinden zu solchem Tun anzuspornen und damit die historisch gewachsenen Ortsbilder lebendig zu erhalten"
(Wortlaut gemäss Stiftertestament).
Reglement für die Verleihung des Ernst und Hanna
Hauenstein-Preises
(vom 29. März 1996)
Im Vorspann zum Reglement hält der Stiftungsrat folgende Leitlinie der Stiftung fest:
"Fördern der Belebung historisch gewachsener Ortsbilder in der Schweiz durch Anspornen der Gemeinden zum Erhalten und Gestalten von
Brunnenanlagen samt ihrer näheren Umgebung"
Der Stiftungsrat erliess am 29. März 1996, gestützt auf Art. 9 der Stiftungsstatuten, folgende Richtlinien für die Preisverleihung :
1. Voraussetzung für die Verleihung
Der Preis ist jedes Jahr einer schweizerischen Gemeinde zuzu-
sprechen, die sich um die Erhaltung von auf ihrem Gebiet be-
findlichen Brunnen (-bauten, -monumenten, - kompositionen),
vor allem historischen, sowie ergänzend dazu um die Erhaltung und
Gestaltung des Standortes und der näheren Umgebung dieser
Brunnen besonders verdient gemacht hat.
2. Zweckbindung des Preises
Die Preisträgerin hat den Preis für die künftige Brunnen- oder
sonstige Denkmalpflege zu verwenden.
3. Zweck des Preises
Es sollen die Preisträgerin für ihren entsprechenden Einsatz belohnt
und die schweizerischen Gemeinden zu einem Tun im Sinne von
vorstehender Ziffer 1 angespornt werden mit dem Ziel, dass
dadurch die historisch gewachsenen Ortsbilder lebendig erhalten
bleiben.
4. Art des Preises
Der Preis besteht aus einem von der Stiftung auszugebenden
Check in der Höhe von mindestens Fr. 20'000.-, wobei der
Stiftungsrat jedes Jahr die Höhe des Preises festlegt (i.M. Fr. 30'000.-).
5. Verleihung des Preises
Der Preis für ein bestimmtes Jahr wird vom Stiftungsrat jeweils im
selben Jahr verliehen.
Der Beschluss des Stiftungsrates ist endgültig ; er kann weder
weitergezogen noch angefochten werden.
Der Preis wird erstmals für das Jahr 1996 verliehen.
6. Wahl der Preisträgerin
Der Stiftungsrat wählt jedes Jahr aufgrund von Augenscheinen
vor Ort und entsprechendem Dokumentationsmaterial eine
schweizerische Gemeinde zur Preisträgerin, die eine oder
mehrere prämierungswürdigen Brunnenanlage(n) vorweisen
kann.
Aufgrund einer vorgängigen Evaluation seitens der Stiftung sowie
anhand der von sich bewerbenden Gemeinden eingereichten
Unterlagen erstellt der Stiftungsrat für die jeweilige Preis-
verleihung eine Liste der zur Auswahl stehenden Brunnenanlagen.
Als Dokumentationsmaterial zu den Brunnenanlagen dienen dem
Stiftungsrat vor allem entsprechende Fotografien, Beschreibungen
(insbesondere kunsthistorischer Art), Chroniken, Kunstführer,
Denkmalschutzinventare und ähnliches.
Von einer sich bewerbenden Gemeinde wird erwartet, dass sie der
Stiftung eine schrifliche Bewerbung mit einem Kurzporträt von sich
und mit Angaben über ihre bisherigen spezifischen brunnen-
pflegerischen Massnahmen sowie entsprechendes Dokumentations-
metarial abgibt.
Bei der Auswahl der zu prämierenden Brunnenanlage(n) werden
kunstgeschichtliche Gesichtspunkte berücksichtigt, sind aber nicht
allein ausschlaggebend.
Der Stiftungsrat holt vor der Wahl der Preisträgerin fachmännischen
Rat bezüglich der evaluierten, von ihm als prämierungswürdig qualifizierten Brunnenanlagen ein.
7. Einreichung der Bewerbungen
Bewerbungen samt entsprechendem Dokumentationsmaterial sind
zuhanden des Stiftungsrates bei der Geschäftsstelle der Ernst und
Hanna Hauenstein-Stiftung, Freigutstr. 22 , 8002 Zürich, einzureichen.
Die Bewerbung einer anlässlich einer bestimmten Verleihung aus der
Wahl fallenden Gemeinde bleibt für spätere Verleihungsverfahren
aufrecht, sofern die Gemeinde sich in der Bewerbung nicht aus-
drücklich hiegegen ausspricht und die dem Stiftungsrat vor-
liegenden Unterlagen ausreichend sind.
8. Ueberreichung des Preises
Der Preis wird der Preisträgerin vom Stiftungsrat möglichst bald,
nachdem dieser über die Preisverleihung beschlossen hat, über-
reicht. Es hat dies im Rahmen einer kleinen Feier, welche wenn
immer möglich am Ort der prämierten Brunnenanlage durch-
geführt werden soll, zu geschehen.
Zürich, den 29. März 1996
Der Stiftungsrat